Aufnahmebedingungen
1. Aufnahme finden allle, die bereits aktiv am Wassersport teilnehmen oder
daran interessiert sind.
2. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten
erforderlich.
3. Mitglieder und Partnermitglieder nehmen gleichberechtigt am Clubleben
teil. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder und Partnermitglieder des RYYC.
Minderjährige haben kein Stimmrecht.
4. Mitglieder des RYYC sind gehalten, die Regeln der Seemannschaft zu
beachten.
5. Auf den Booten sollten Clubflagge und die Clubbezeichnung RYYC an
geeigneter Stelle gefahren werden.
6. Der Erwerb nautischer Führerscheine ist auf Anfrage und ausreichender
Teilnehmerzahl über die Abteilung Nautik des RYYC möglich.
7. Bei Eintritt in den Club vor dem 30.06. des laufenden Jahres ist die
Aufnahmegebühr zusammen mit dem vollen Beitrag - und nach dem
30.06. die Aufnahmegebühr zuzüglich dem halben Beitrag zu leisten.
8. Die Aufnahmegebühr ist mit dem ersten Beitrag zusammen, nach
Rechnungszugang durch den/die Schatzmeister/in innerhalb von 60 Tagen
zu entrichten.
9. Beginn der Mitgliedschaft: Nach Entscheidung durch den Vorstand.
10. Ende der Mitgliedschaft: Durch schriftliche Kündigung zum Jahresende
unter Wahrung einer dreimonatigen Frist.
Aufnahmegebühren und Mitgliederbeiträge
Aufnahmegebühr:
für Einzelmitglieder ab 18 Jahren € 80,00
für Partnermitglieder € 15,00
für Kinder und Jugentliche unter 18 Jahren € 0,00
Die Aufnahmegebühr ist einmalig zusammen mit dem ersten
Beitrag zu entrichten.
Mitgliederbeiträge:
für Erwachsene ab 18 Jahren € 80,00
für Partnermitglieder € 15,00
für Kinder und Jugentliche unter 18 Jahren ohne Einkommen € 15,00
für Auszubildende und Studenten € 15,00
Die Mitgliederbeiträge sind jährlich innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungseingang zu entrichten
Beschluß der Genaralversammlung 1989
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